Anwaltshonorare

Wir erbringen für Sie rechtliche Dienstleistungen gegen ein vereinbartes Honorar, unter Berücksichtigung des Wertes und der Komplexität des Falles.

Abhängig von der Gegebenheit des Falles kann die Gebühr auf stündlicher Basis, fixiert als ein Erfolgshonorar oder Fix- bzw. Pauschalhonorar ausgehandelt werden.

Für jede angefangene Viertelstunde werden 25% des jeweiligen Stundensatzes berechnet. Bei einmaliger Beratung wird das Honorar größtenteils auf stündlicher Basis verrechnet.

Fixhonorar: Ein vereinbarter Betrag, der für die Abwicklung einer juristischen Angelegenheit als Ganzes, ungeachtet des zeitlichen Rahmens und des Arbeitsaufwandes, berechnet wird.

Ein Erfolgshonorar ist ein Honorar mit Gewinnbeteiligung, bei dessen Vereinbarung wird viel Wert auf seine Verhältnismäßigkeit und das wirtschaftliche Interesse des Klienten gelegt.

Diese Art von Honorar schlagen wir in Fällen von Gesundheitsschäden und dem Erwirken zusammenhängender Ansprüche vor. Den vereinbarten prozentuellen Anteil als unsere Entlohnung bezahlt der Klient erst nachdem er den geforderten Betrag von der Gegenseite erhalten hat.

Ein Pauschalhonorar wird vor allem von Geschäftsleuten und Unternehmen genutzt. Der Kunde zahlt in der Regel monatlich einen vereinbarten ermäßigten Betrag für eine bestimmte Anzahl von Stunden.

Am Anfang jeder Zusammenarbeit berechnen wir in der Regel eine Anzahlung, die die Kosten für die Einarbeitung in den Fall, Ausarbeitung von Varianten weiterer Vorgehensweisen, sowie alle eventuell anfallenden Barzahlungen deckt.

Vereinbarte Honorare umfassen weder Gerichts-, Notariats- und Verwaltungsgebühren noch sonstige Verwaltungskosten und Aufwendungen für Übersetzungen, Gutachten und Stellungnahmen, Reisekosten, Gutachterhonorare, wie auch alle andere im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen anfallenden Zahlungen.

Barausgaben verrechnen wir in der Regel zusammen mit erbrachten juristischen Dienstleistungen.

Ausgaben für innländischen Briefwechsel, Telefongebühren und Fracht werden gemäß dem jeweils gültigen Anwaltstarif verrechnet.

Bei jedem Fall listen wir ausführlich die geleistete Arbeit und sonstige Aufwendungen auf. Vor der Ausstellung einer Rechnung schicken wir diese Daten unseren Kunden zur Genehmigung zu. Auf Wunsch des Kunden können einzelne Punkte genau erörtert werden.

=