Familienrecht
Gerne beraten wir Sie in Fragen des gemeinsamen Vermögens der Ehepartner, insbesondere in Bezug auf die Verkleinerung oder Vergrößerung dessen gesetzlichen Umfangs. Wir können Sie in Scheidungsverfahren vertreten, vermögensrechtliche Fragen lösen und Ihre Sorgerechtsansprüche oder Unterhaltsansprüche für gemeinsame minderjährige Kinder geltend machen.
Wenn Sie rechtliche Beratung in diesen Bereichen benötigen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.