Vertragsrecht

Unsere juristischen Dienstleistungen umfassen auch das Entwerfen, Überprüfen und Verhandeln aller Arten von zivil- und handelsrechtlichen Verträgen, einschließlich Innominatverträgen (atypischer Verträge), insbesondere Kaufverträgen, Werkverträgen, Verträgen über die Abtretung von Forderungen, Mandatsverträgen, Kommissionsverträgen, Vermittlungsverträgen, Konsortialverträgen, Kreditverträgen, Versicherungsverträgen, Lizenzverträgen, Leasingverträgen, Vereinbarungen über Facility Management, Miet- und Untermietverträgen, Darlehensverträgen, Leihverträgen, Spendenverträgen, Dienstbarkeitsvereinbarungen, Verträgen über Hypotheken oder Wertpapiere. Wir können für Sie sog. Letter of intent (Absichtserklärungen), Geheimhaltungsvereinbarungen, allgemeine Geschäftsbedingungen und Reklamationsregelungen ausarbeiten. Gleichzeitig sind wir bereit, Sie bei der Absicherung von Verpflichtungen (z. B. Vertragsstrafen, Sicherheiten, Bürgschaften und Bankbürgschaften), deren Modifikation oder Erlöschen zu beraten, und alle dazu relevanten Dokumenten, einschließlich Rechtsgutachten, zu erstellen.

Wenn Sie rechtliche Beratung in diesen Bereichen benötigen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

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